Anonymer Zugang zu sterilen Spritz- und Konsumutensilien rund um die Uhr
Rund um die Uhr können Drogen konsumierende Menschen Spritzensets und Konsumutensilien erwerben.
1989 installierte die Aidshilfe NRW in mehreren Städten die ersten Spritzenautomaten. Heute ist daraus das bundesweit größte und einzige flächendeckend arbeitende Projekt entstanden – mit über 100 Automaten, betrieben von über 60 Partner*innen, die jährlich rund 150.000 Spritzen ausgeben. Die Automaten ermöglichen rund um die Uhr anonymen Zugang zu sterilen Konsumutensilien, verhindern HIV-, Hepatitis- und Abszessinfektionen und schließen Versorgungslücken, besonders in ländlichen Regionen.
Trotz der oft geäußerten Kritik, Spritzenabgabe würde Drogenkonsum fördern, zeigen Wissenschaft und Praxis: Sterile Konsumutensilien verursachen keine Abhängigkeit, verringern aber erhebliche Gesundheitsrisiken.
Aus diesen Gründen hält die Aidshilfe NRW das Spritzenautomatenprojekt auch heute noch nicht nur für sinnvoll, sondern dessen weiteren Ausbau für erforderlich. Bietet dieses Projekt doch eine wichtige Ergänzung zum Beratungsangebot und Spritzenaustauschprogramm zahlreicher regionaler Drogenberatungsstellen und Aidshilfen.
Hier haben wir kurz die wichtigsten und oft gestellten Fragen zum Automatenprojekt zusammengefasst. Bei weiteren Fragen zum Automatenprojekt und zur Aufstellung neuer Automaten etc. wende dich bitte an Bernd Rosenbaum. Telefonisch unter 0112 925996-22 oder per Mail.
Verringert das Automatenangebot das HIV-und Hepatis-Infektionsrisiko für i.v. Drogen gebrauchende Menschen?
JA! Die Automaten ermöglichen es Konsument*innen, dass sie rund um die Uhr sterile Spritzbestecke beziehen können. Jede Situation des akuten Drogengebrauches, in der kein Needle-Sharing (gemeinsamer Gebrauch eines Spritzbestecks) stattfindet, ist eine Situation, in der kein HIV- und Hepatitis-Infektionsrisiko besteht.
Fördert das Angebot der Spritzenautomaten den Drogengebrauch?
NEIN! Der Gebrauch von Drogen ist nicht von dem erleichterten Zugang zu sterilen Spritzbestecken abhängig. Auch die konsumierte Menge und die Häufigkeit des akuten Drogengebrauchs wird durch dieses Angebot nicht beeinflusst.
Kann dieses Angebot nicht auch durch Apotheken und Beratungsstellen geschaffen werden?
NEIN! Beratungsstellen und Apotheken ermöglichen keinen Zugang rund um die Uhr. Die Apotheke, die jeweils den nächtlichen Bereitschaftsdienst versieht, ist oft nicht zu Fuß oder innerhalb angemessener Zeit erreichbar. Ferner ist der Erwerb in Apotheken und Beratungsstellen nicht anonym möglich. Viele Drogengebraucher*innen wünschen auch keinen Kontakt mit einer Beratungsstelle der Drogenhilfe. Zu berücksichtigen ist auch, dass Apotheken Spritzen und Kanülen oft nur in "Großmengen" (z.B. ab 100 Stück) abgeben.
Verringert das Angebot des Spritzenautomaten die Therapiebereitschaft Drogen gebrauchender Menschen?
NEIN! Ausgangspunkt für die Nutzung eines Therapieangebotes ist immer die persönliche Situation, wie z.B. Beschaffungsdruck, ungesichertes soziales Umfeld, gesundheitlicher Zustand usw. und nicht die Möglichkeit, sterile Spritzbestecke zu erwerben.
Können sich Kinder an den aus den Spritzenautomaten gezogenen Spritzen verletzen?
NEIN! Da die Automaten so hoch montiert werden, dass Kinder den Geldeinwurfschlitz nicht erreichen können. Durch das Angebot der Entsorgung wird das Verletzungsrisiko durch gebrauchte Spritzbestecke sogar verringert.
Ist die Gefahr, bei der Benutzung des Spritzenautomaten verhaftet bzw. observiert werden, nicht hoch?
NEIN! Wenn sich die Polizei an die an den Aufstellorten gemachten Zusagen hält, dass die Spritzenautomaten nicht besonders beobachtet werden. Die Polizei ist nach eigenen Angaben vornehmlich an der Zerschlagung des Heroinhandels und weniger an dem einzelnen User interessiert.
Die Aidshilfe NRW ist Eigentümerin der Automaten; vor Ort aber erfolgt die Betreuung und Pflege der Geräte durch die Betreiber*innen. Damit die Zusammenarbeit reibungslos klappt, ist ein Automatenbetreiber*innenvertrag ausgearbeitet worden. Dieser regelt, wer wofür verantwortlich ist, wer die Kosten trägt und wie in Problemfällen zu verfahren ist.
Wenn eine Einrichtung plant, einen Automaten an einem öffentlichen Platz aufzuhängen, ist es zunächst geboten, mit den zuständigen städtischen Behörden über die Pläne zu reden und sich mit schriftlichen Zusagen abzusichern.
In der Regel ist das Ordnungs-, das Bauaufsichts-, und das Gesundheitsamt in diesen Prozess involviert. Von diesen Behörden sollten entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinugungen vorliegen. Auch die örtliche Polizeibehörde muss grünes Licht geben, will man nicht, dass der Automat observiert wird. Letztlich darf auch nicht vergessen werden, dass der Gebäudeeigentümer*innen ebenfalls um Erlaubnis gebeten werden und ihre Zustimmung zur Installation des Automatens vorliegen muss.
- Muster Automatenbetreibervertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Paderborn
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts Ennepe-Ruhr-Kreis
- Unbedenklichkeitbescheinigung der Polizei Hattingen
Schreiben des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Februar 2020)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.
Schreiben des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (28. November 2011)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.
Schreiben des Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (13. August 2004)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.
Schreiben des Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (10. August 1999)
Rundschreiben an das Innenministerium, die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände und an die Gesundheitsämter in NRW mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufstellung von weiteren Spritzenautomaten.
Schreiben des RP Düsseldorf an die Oberstadt- und Oberkreisdirektoren (10. August 1990)
Stellungnahme des Regierungspräsidenten zu strafrechtliche Problemen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Spritzenautomaten
Anweisung des RP Düsseldorf an den Oberstaddirektor Krefeld (18. Dezember 1989) mit folgenden Kernaussagen:
Die Nichterteilung einer Genehmigung aus Gründen der Gefahr für Leben und Gesundheit und Mißbrauch durch Jugendliche ist rechtswidrig. Die Ablehnung wegen Verstoßes gegen §13 Abs. 4 BauO NW ist zweifelhaft, da der Spritzenautomat nur ein Warenautomat und keine Werbeanlage ist. Die Automaten haben als Mittel zur Aidsbekämpfung eine große Bedeutung und sind daher von herausragendem öffentlichen Interesse.
Schreiben des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales an das Gesundheitsamt Dortmund (17. November 1989)
Wegen der ungeklärten Standortfrage in Dortmund: Sollte vor Ort kein einvernehmlicher Standort für die Aufstellung von Spritzenautomaten gefunden werden, wird der Minister den Regierungspräsident mit der Klärung der Standortfrage beauftragen.
Schreiben des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Staatsanwaltschaft Dortmund vom Juli 1989
Stellungnahme des Gesundheitsministers zu strafrechtlichen Bedenken gegen die Abgabe von Einmalspritzen durch Automaten.
Schreiben des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Kreis- und Stadtdirektoren vom 3.März 1989
Rundschreiben des ehemaligen Ministers Hermann Heinemann an die Oberkreis- und Oberstadtdirektoren mit Begründung, warum er sich zur Einrichtung des Spritzenautomaten-Projekts in NRW entschlossen hat. Er bittet darum, die Drogenberatungsstellen und Aidshilfen bei der Aufstellung von Spritzenautomaten zu unterstützen.
Schreiben des Innenministers an die Polizeibehörden vom 31. Januar 1989
Rundschreiben des Innenministers an die Polizeibehörden mit den Erlassen des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW zum Spritzenautomaten-Projekt.
Erlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Juli 1988
Erlass zur Einführung des Spritzenautomaten-Porjekts zur Kenntnis an die Oberkreis- und Oberstadtdirektoren, Gesundheitsämter und Bezirksregierungen.
Die meisten Spritzenautomaten verfügen über zehn Warenschächte. Unser Sortiment umfasst neun verschiedene Päckchen. Es gibt drei Kombi Packs, die jeweils mit Einmalspritze, Einmalkanüle (drei verschieden Größen), Alkoholtupfer, Kochsalzlösung und Ascorbinsäure-Sachet bestückt sind sowie Kanülen Packs, die fünf Kanülen in verschiedenen Größen und fünf Alkoholtupfer enthalten.
Zusätzlich bieten wir ein Natron-Pack mit crack-spezifischen Konsumutensilien an. Dieses enthält fünf Metallsiebe, Natron-Sachet und Kochsalzlösung zum Aufkochen.
Inzwischen haben sich alternative Konsumformen zum intravenösen Drogengebrauch etabliert, beispielsweise das Rauchen von Heroin. Deshalb beinhaltet unser Sortiment auch ein Smoke-it-Pack. Dieses besteht aus vier Alufolien, einem Holzstab als Falthilfe und einem Feuerzeug. Das Rauchen von Heroin bietet Vorteile gegenüber dem intravenösen Konsum: Es besteht eine geringere Gefahr der Überdosierung, selbst bei einer unerwartet hohen Reinheit des Heroins, HIV- oder Hepatitis-Infektionen sind ausgeschlossen und Abszesse oder Venenvernarbungen können verhindert werden. Komplettiert wird unser Sortiment durch ein Filterpack, das drei Filter und einen stabilen Edelmetall-Löffel enthält.
Die unterschiedlichen Sets werden zu einem Preis von jeweils 1,00 Euro abgegeben. Jeder Spritzenautomat verfügt außerdem über einen speziellen Entsorgungsschacht, in den gebrauchte Spritzbestecke eingeworfen werden können.
Bei Fragen zum Automatenprojekt und zur Aufstellung neuer Automaten etc. nimm gerne Kontakt mit uns auf:
Mascha Zapf (Projektkonzeption)
0221 925996-13
Mail an Mascha Zapf
Bernd Rosenbaum (Projektorganisation)
0221 925996-12
Mail an Bernd Rosenbaum


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